Diagnostik

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Als Sonderpädagog:innen gehört es zu unserem Aufgabenfeld eine sonderpädagogische Begutachtung durchzuführen. Dieses Überprüfungsverfahren ist in der Landesverordnung über sonderpädagogische Förderung (SoFVO) festgelegt. Im Rahmen dieser Begutachtung erheben wir unter Nutzung standardisierter und informeller Testverfahren den Lern- und Leistungsstand des Kindes, wir ergründen Ursachen für bestehende Schulschwierigkeiten und formulieren geeignete Fördermaßnahmen.

Voraussetzungen für die Meldung zur sonderpädagogischen Überprüfung sind:
  • Die Regelschule erstellt für das Kind einen Lernplan, nach dem mindestens drei Monate gearbeitet wurde.
  • Das Zeugnis zeigt, dass die schulischen Leistungen eines Kindes derzeit nicht den Anforderungen des Regelschulunterrichtes entsprechen.
  • Das Kind muss vor dem Ende der Grundschulzeit gemeldet werden (in begründeten Ausnahmefällen ist eine Überprüfung in Klasse 5 möglich).
Mit Hilfe der lernprozessbegleitenden Diagnostik behalten wir den individuellen Leistungsstand unserer Schüler:innen im Blick. Auf dieser Grundlage entwickeln wir fortlaufend geeignete Förderkonzepte, die im sonderpädagogischen Förderplan festgeschrieben werden.